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   FG Sachsen, 13.04.2011 - 7 K 413/08   

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https://dejure.org/2011,63611
FG Sachsen, 13.04.2011 - 7 K 413/08 (https://dejure.org/2011,63611)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.04.2011 - 7 K 413/08 (https://dejure.org/2011,63611)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. April 2011 - 7 K 413/08 (https://dejure.org/2011,63611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Mineralölsteuer gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 MinöStG für im streitigen Kalenderjahr 2003 verwendetes Erdgas; Erlöschen eines Vergütungsanspruchs infolge des Ablaufs der Festsetzungsfrist; Wirksam gestellter Vergütungsantrag nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Verwendung des richtigen Vordrucks für die Vergütung von Mineralölsteuer keine Hinweispflicht des HZA bei Verwendung des falschen Vordrucks keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Verwendung des richtigen Vordrucks für die Vergütung von Mineralölsteuer - keine Hinweispflicht des HZA bei Verwendung des falschen Vordrucks - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.07.2008 - VII R 37/07

    Zwingende Vordruckverwendung bei Antrag auf Mineralölsteuervergütung - keine

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2011 - 7 K 413/08
    Es ist daher zu fordern, dass der Vergütungsberechtigte einen Antrag auf Erstattung bzw. Vergütung der Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MinöStG auf dem dafür vorgesehenen und verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Vordruck stellt (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062 betr. Vergütungsanträge nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG ).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 AO mit der Folge einer rückwirkenden Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO kommt nicht in Betracht, wenn ein Vergütungsantrag wie hier erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 VII R 3/07, BStBl II 2008, 462 ; BFH-Urteil vom 01.07.2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062).

    Doch selbst wenn sich § 89 Satz 1 AO eine Hinweispflicht des HZA mit dem von der Klägerin gewünschten Inhalt entnehmen ließe, könnte eine derartige Pflichtverletzung nicht zur rückwirkenden Beseitigung der eingetretenen Festsetzungsverjährung und zum Wiederaufleben des bereits erloschenen Vergütungsanspruchs führen (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062).

  • BFH, 24.01.2008 - VII R 3/07

    Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO durch Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2011 - 7 K 413/08
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 Abs. 1 AO mit der Folge einer rückwirkenden Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO kommt nicht in Betracht, wenn ein Vergütungsantrag wie hier erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 VII R 3/07, BStBl II 2008, 462 ; BFH-Urteil vom 01.07.2008 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062).
  • BFH, 08.06.2010 - VII R 37/09

    Antrag auf Mineralölsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe schließt

    Auszug aus FG Sachsen, 13.04.2011 - 7 K 413/08
    Denn jedenfalls entspricht ein derartiger Antrag den vorgeschriebenen Formerfordernissen nicht: Anders als im Falle der Vergütung nach § 25a MinöStG , die auch formfrei beantragt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2010 VII R 37/09, BFH/NV 2010, 2122), ist der Antrag auf Vergütung der Mineralölsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MinöStG nach den insoweit eindeutigen Vorgaben des § 47 Abs. 2 Satz 1 MinöStV auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben.
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